Rechtsprechung
BGH, 20.07.2017 - III ZR 63/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer nicht von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegten Anhörungsrüge; Rechtmäßige Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit einer nicht von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegten Anhörungsrüge; Rechtmäßige Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts
- rechtsportal.de
ZPO § 78 Abs. 1 S. 3
Unzulässigkeit einer nicht von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegten Anhörungsrüge; Rechtmäßige Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kaiserslautern, 27.02.2015 - 3 O 27/13
- OLG Zweibrücken, 09.01.2017 - 6 U 12/15
- BGH, 29.06.2017 - III ZR 63/17
- BGH, 20.07.2017 - III ZR 63/17
Wird zitiert von ...
- BGH, 20.02.2019 - VII ZR 158/18
Rechtmäßige Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts mangels …
b) Die Anhörungsrüge ist des Weiteren unzulässig, soweit sie sich auf die Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig in dem Senatsbeschluss vom 23. Januar 2019 bezieht, da sie nicht durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2017 - III ZR 63/17 Rn. 1).Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde besteht Anwaltszwang (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO); dies gilt auch für eine in diesem Verfahren erhobene Anhörungsrüge (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. Dezember 2017 - I ZR 195/15 Rn. 3; Beschluss vom 20. Juli 2017 - III ZR 63/17 Rn. 1).